Der Betriebsrat wird von den Klientinnen und Klienten gewählt. Er ist das abteilungsübergreifende Mitwirkungsorgan des VESO. Der Betriebsrat bietet den Klientinnen und Klienten ganz nach dem Grundsatz «Nichts über uns ohne uns» in allen Bereichen, die sie betreffen, die Möglichkeit haben, mitzuwirken. Er hat den Zweck, das Vertrauensverhältnis und gute Einvernehmen zwischen den Klientinnen und Klienten und den leitenden Stellen zu fördern.
Zusammensetzung
Die Interessensvertretung setzt sich aktuell aus sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Arbeitsbereichen des VESO zusammen. Der Betriebsrat wird per 1. Januar 2025 zu einem bereichsübergreifenden Gremium weiterentwickelt. Das heisst, dass auch Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche Wohnen und Beschäftigung im Betriebsrat mitwirken sollen. Die Wahl der weiteren Betriebsrätinnen und -räte erfolgt im Herbst 2024.
Aufgabenbereiche
Der Betriebsrat wird durch die internen Informationsmedien des VESO über die Absichten und Entscheidungen des Vorstands und der Geschäftsleitung zu den nachfolgend aufgezählten Aufgabenbereichen sowie über die Auswirkungen des Geschäftsganges auf die Klientinnen und Klienten umfassend sowie frühzeitig orientiert.
Dem Betriebsrat steht ein Antragsrecht an die Geschäftsleitung und an den Vorstand zu den definierten Aufgabenbereichen zu:
Unterstützung durch Fachmitarbeitende
Zwei Fachmitarbeitende unterstützen den Betriebsrat. Sie nehmen an den Sitzungen des Betriebsrates ohne Stimmrecht teil. Sie stehen auch als Kontakte für Fragen zum Betriebsrat zur Verfügung.
Patrick Müller
Gruppenleiter
Arbeitsagoge in Ausbildung
Landschaftsgärtner EFZ
044 838 56 34
mueller@veso.ch
Edith Zimmermann
Gruppenleiterin
Dipl. Arbeitsagogin
Dekorationsgestalterin
052 234 80 07
zimmermann@veso.ch